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FAQ

Unsere firmeneigene Pensionskasse Rheinmetall bietet Ihnen eine stabile und nachhaltige Altersvorsorge. Wir verwalten die Vorsorgegelder unserer Versicherten verantwortungsbewusst und transparent. Um Ihnen einen klaren Einblick in unsere finanzielle Stabilität zu geben, erläutern wir hier die wichtigsten Kennzahlen unserer Pensionskasse.

FAQ

Was bedeutet es, bei der Pensionskasse Rheinmetall versichert zu sein?

Es bedeutet, dass Sie und/oder Ihre Begünstigten (z.B. Ehepartner, Lebenspartner und Kinder) bei Wegfall Ihres Erwerbseinkommens infolge Erwerbsunfähigkeit oder Tod Leistungen von der Pensionskasse Rheinmetall erhalten. Bei Aufgabe Ihres Erwerbstätigkeit (Pensionierung) erhalten Sie Altersleistungen entweder in Form einer Rente oder einem einmaligen Alterskapital oder ein Mix aus den beiden Ausrichtungsformen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch: 

Mit Aufnahme in die Spar- und Risikoversicherung ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres, sofern mindestens ein Jahreslohn in der Höhe des Mindestlohns CHF 22’680 (Stand 2025) gemäss Art. 3 BVV2 (entspricht 6/8 der maximalen einfachen AHV-Rente) erzielt wird

Was geschieht bei Eintritt in die Pensionskasse Rheinmetall?

Die Austrittsleistung Ihrer vorherigen Pensionskasse muss der Pensionskasse Rheinmetall als Eintrittsleistung überwiesen werden. Dies geschieht nicht automatisch. Dazu müssen Sie sich bei Ihrer bisherigen Pensionskasse melden und die Überweisung veranlassen.

Bringen Sie keine Austrittsleistung mit oder ist der überwiesene Betrag kleiner als die maximal mögliche Einkaufssumme, so können Sie bis zu diesem Maximum einen zusätzlichen Einkauf tätigen, um Ihre künftige Altersvorsorge zu verbessern.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Im Pensionsplan mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem anderen Grund als Tod, Invalidität oder Pensionierung.

Die Risiken Tod und Invalidität bleiben bei der Pensionskasse Swiss Re bis zum Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung, längstens aber für die Dauer eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gedeckt.

Was geschieht bei Austritt aus der Pensionskasse Rheinmetall?

Grundsätzlich wird Ihre gesamte Austrittsleistung der Pensionskasse Rheinmetall an die Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers überwiesen.

Die Risiken Tod und Invalidität bleiben bei der Pensionskasse Rheinmetall bis zum Eintritt in die neue Vorsorgeeinrichtung, längstens aber für die Dauer eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gedeckt.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Im Pensionsplan mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem anderen Grund als Tod, Invalidität oder Pensionierung.

Die Risiken Tod und Invalidität bleiben bei der Pensionskasse Swiss Re bis zum Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung, längstens aber für die Dauer eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gedeckt.

Können Einkäufe für die Erhöhung der Altersrente oder für die Finanzierung einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung von den Steuern abgezogen werden?

Alle Einkäufe in die Pensionskasse Rheinmetall, d.h. Private Einkäufe oder Einkäufe auf das vorzeitige Pensionierungskonto (Vorfinanzierung vorzeitige Pensionierung) oder Ergänzungspension, können bei den Steuern als Einkommensminderung geltend gemacht werden.

Drei wichtige Punkte sind zu beachten:

a) 3-Jahresfrist: Wenn der letzte Einkauf vor einem Kapitalbezug weniger als drei Jahre zurück liegt, wird die Steuerbehörde die Veranlagung um den Einkaufsbetrag korrigieren und die versicherte Person muss Nachsteuern zahlen (inkl. Verzugszins). Gleichzeitig kann dieser Einkaufsbetrag, welcher unter der 3-Jahresfrist liegt bei einer allfälligen Teil- oder Vollpensionierung nicht in Kapitalform bezogen werden und muss zwingend verrentet werden.

b) Zuzug aus dem Ausland: Wenn ein Versicherter noch nie bei einer schweizerischen Pensionskasse versichert war, er aus dem Ausland zugezogen ist und er weniger lange als 5 Jahre bei einer schweizerischen Pensionskasse versichert ist, darf dieser Versicherte pro Jahr maximal 20% seines versicherten Lohns (gemäss Versicherungsausweis) als Einkauf tätigen.

c) Die Einkäufe des Versicherten für eine freiwillige vorzeitige Pensionierung können dem VP-Konto nur gutgeschrieben werden, wenn kein Einkaufspotenzial im Pensionsplan vorhanden ist. Bei Versicherten, die trotz Einkauf in das VP-Konto auf die freiwillige vorzeitige Pensionierung verzichten und deren Leistungen bei einem sofortigen Rücktritt 105% der Alterspension aus dem Pensionsplan im ordentlichen Rücktrittsalter überschreiten, wird das Altersguthaben nicht mehr verzinst. Ausserdem werden keine Altersgutschriften mehr gewährt und keine Sparbeiträge mehr erhoben. Der 105% übersteigende Teil des Sparkapitals verfällt an die Pensionskasse.

Wie ist die Pensionskasse Rheinmetall organisiert?

Die Pensionskasse Rheinmetall wird durch eine Stiftung betrieben, die unter der Aufsicht des Kantons Zürich steht. Als Stiftung ist die Pensionskasse Rheinmetall rechtlich unabhängig.
Das oberste Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat, dessen Mitglieder für deren Tätigkeiten persönlich verantwortlich sind. Der Stiftungsrat delegiert besondere Aufgaben wie Geschäftsführung und Vermögensanlage an speziell bezeichnete Personen.

Welches sind Ihre Rechte?

Nebst dem Anspruch auf Leistungen haben Sie Anrecht auf alle Informationen über die Organisation, das Geschäft und die Anlagetätigkeit der Pensionskasse Rheinmetall, mit Ausnahme von persönlichen Daten anderer Versicherter. Über Ihre voraussichtlichen individuellen Ansprüche werden Sie jährlich mit dem Versicherungsausweis informiert. Sofern Ihnen die gewünschten Informationen nicht automatisch zugestellt werden, können Sie diese beim Pensionskassen-Team oder bei einem Mitglied des Stiftungsrates anfordern.

Welches sind Ihre Pflichten?

Sie sind verpflichtet, der Pensionskasse Rheinmetall alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, insbesondere Angaben über

  • die Änderungen Ihres Zivilstands und Ihrer Familienverhältnisse
  • die Austrittsleistung Ihrer vorherigen Pensionskasse
  • Ihre Einkommensveränderungen und Veränderungen in Ihrem Gesundheitszustand während einer Arbeitsunfähigkeit