Wohneigentumsförderung WEF
Vorbezug oder Verpfändung Ihrer Pensionskassengelder
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen ein wichtiger Meilenstein. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, Pensionskassengelder zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum zu nutzen. Dies kann entweder durch einen Vorbezug oder durch eine Verpfändung des Vorsorgekapitals geschehen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Nachfolgend erklären wir Ihnen die wichtigsten Aspekte und was Sie bei der Antragstellung beachten müssen.
1. Vorbezug von Pensionskassengeldern
Der Vorbezug ermöglicht es Ihnen, bereits vor der Pensionierung auf Ihr angespartes Altersguthaben zuzugreifen, um damit den Kauf, den Bau oder die Amortisation eines selbst genutzten Wohneigentums zu finanzieren. Dies kann helfen, die Eigenmittel für eine Hypothek zu erhöhen und damit bessere Finanzierungskonditionen zu erhalten.
Voraussetzungen für den Vorbezug
- Das Wohneigentum muss als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ein Vorbezug für Ferienwohnungen oder Renditeobjekte ist nicht möglich.
- Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20’000 (dies gilt nicht für Amortisationen).
- Der Vorbezug kann bis spätestens drei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beansprucht werden.
- Ehepaare benötigen für einen Vorbezug die schriftliche Zustimmung des Ehepartners oder der Ehepartnerin.
Vor- und Nachteile des Vorbezugs
Vorteile:
- Erhöhung des Eigenkapitals und somit bessere Hypothekarbedingungen.
- Reduktion der Hypothekarschuld und damit potenziell tiefere Zinskosten.
- Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim früher zu verwirklichen.
Nachteile:
- Der vorbezogene Betrag wird aus dem Altersguthaben entnommen, was die spätere Rente reduziert.
- Der vorbezogene Betrag wird als Einkommen besteuert.
- Eine Rückzahlung des Vorbezugs ist möglich, aber nicht obligatorisch. Rückzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden.
- Beim Verkauf der Immobilie muss der vorbezogene Betrag zurückbezahlt werden, es sei denn, er wird in ein neues selbstgenutztes Wohneigentum reinvestiert.
2. Verpfändung der Pensionskassengelder
Eine Alternative zum Vorbezug ist die Verpfändung des Pensionskassenguthabens. Dabei bleibt das Geld in der Pensionskasse, wird aber als Sicherheit für eine Hypothek hinterlegt. Dies kann helfen, eine höhere Hypothek zu erhalten oder bessere Zinskonditionen zu sichern.
Voraussetzungen für die Verpfändung
- Das verpfändete Guthaben kann nur für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden.
- Die Bank oder der Hypothekaranbieter muss der Verpfändung zustimmen.
- Auch bei Verpfändung ist die Zustimmung des Ehepartners oder der Ehepartnerin erforderlich.
Vor- und Nachteile der Verpfändung
Vorteile:
- Die Altersvorsorge bleibt erhalten, da kein Kapital aus der Pensionskasse entnommen wird.
- Keine sofortige Steuerbelastung, da keine Auszahlung des Vorsorgekapitals erfolgt.
- Möglichkeit, eine höhere Hypothek aufzunehmen oder günstigere Hypothekarzinsen zu erhalten.
Nachteile:
- Eine höhere Hypothek bedeutet eine höhere Zinsbelastung.
- Falls die Hypothek nicht mehr bedient werden kann, kann die Bank das verpfändete Guthaben einfordern.
- Eine spätere Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse könnte eingeschränkt sein, da das Guthaben bereits verpfändet ist.
3. Was müssen Sie tun?
Um Pensionskassengelder für Wohneigentum zu nutzen, sind einige wichtige Schritte zu beachten:
Schritt 1: Abklärung mit der Pensionskasse
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse, ob und unter welchen Bedingungen ein Vorbezug oder eine Verpfändung möglich ist.
Schritt 2: Besprechung mit der Bank oder Hypothekargeber
Falls Sie eine Finanzierung mit Vorbezug oder Verpfändung planen, sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Bank sprechen. Lassen Sie sich über die Auswirkungen auf Ihre Hypothek, mögliche Zinssätze und alternative Finanzierungsmöglichkeiten beraten.
Schritt 3: Antragstellung bei der Pensionskasse
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- Kauf- oder Bauvertrag des Wohneigentums.
- Eine Bestätigung der Bank über die Verwendung des Pensionskassenguthabens (z.B. für Amortisation oder als Sicherheit).
- Zustimmungserklärung Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin (falls zutreffend).
- Je nach Verwendungszweck sind weitere Dokumente notwendig.
Schritt 4: Langfristige Finanzplanung
Ein Vorbezug kann Ihre Altersrente erheblich reduzieren. Daher sollten Sie frühzeitig prüfen, ob und wie Sie die entnommene Summe wieder auffüllen können – beispielsweise durch Rückzahlung in die Pensionskasse (mindestens CHF 10’000.-) oder durch Aufbau einer zusätzlichen private Altersvorsorge (Säule 3a).
Fazit: Welche Option ist die richtige für Sie?
Ob ein Vorbezug oder eine Verpfändung besser zu Ihrer finanziellen Situation passt, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Ihre langfristige Vorsorgeplanung, Ihre steuerliche Situation und Ihre finanziellen Möglichkeiten.
- Wenn Sie Ihre Hypothekenschuld reduzieren und eine sofortige Eigenkapitalerhöhung erzielen möchten, kann ein Vorbezug sinnvoll sein – Sie müssen jedoch die Renteneinbussen berücksichtigen.
- Wenn Sie Ihr Alterskapital schützen und dennoch bessere Hypothekarbedingungen erhalten möchten, kann eine Verpfändung die bessere Wahl sein.
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