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Einkauf

Privater Einkauf in die Pensionskasse – Ihre Möglichkeit zur Optimierung zur Altersvorsorge 

Durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse Rheinmetall können Sie Ihre Altersvorsorge gezielt optimieren, eventuelle Vorsorgelücken schliessen und von Steuerersparnissen profitieren. 

Warum lohnt sich ein Einkauf? 

Ein privater Einkauf bringt folgende Vorteile mit sich:

  • Höhere Altersrente: Durch zusätzliche Einlagen erhöhen Sie Ihre zukünftige Altersrente. 
  • Schliessen von Vorsorgelücken: Sollten aufgrund von Gehaltssteigerungen, Teilzeitbeschäftigung oder Unterbrechungen Lücken entstanden sein, können Sie diese ausgleichen.  
  • Steuerliche Vorteile: In der Steuererklärung können Einzahlungen in die Pensionskasse als Abzug vom Einkommen geltend gemacht werden. 
  •  Flexibilität bei der Pensionierung: Mit einem höheren Altersguthaben können Sie Ihren Ruhestand flexibler planen. 

Wie läuft der private Einkauf ab? 

  1. Überprüfung der Einkaufsmöglichkeiten
    Ihr persönlicher Vorsorgeausweis enthält die maximale Einkaufssumme. Unsere Pensionskassen-Team hilft Ihnen gerne bei der individuellen Berechnung. 
  2. Einkaufssumme bestimmen
    Es liegt an Ihnen zu entscheiden, ob Sie einen einmaligen Betrag oder gestaffelte Einkäufe über mehrere Jahre hinweg vornehmen wollen. 
  3. Überweisung an die Pensionskasse
    Den Betrag transferieren Sie direkt auf das Konto der Pensionskasse Rheinmetall. Die Zahlungsdetails werden auf Anfrage bereitgestellt. 
  4. Steuerliche Geltendmachung
    Der Betrag für den Einkauf kann in der Steuererklärung angegeben werden. Berücksichtigen Sie dazu die kantonalen Bestimmungen. 
  5. Sperrfrist für Kapitalbezug
    Nach einem Einkauf kann für drei Jahre kein Kapital aus der Pensionskasse bezogen werden. 

Wichtige Hinweise

  • Maximale Einkaufssumme
    Diese ist in Ihrem Vorsorgeausweis ersichtlich oder kann bei der Pensionskasse angefragt werden. 
  • Steuerliche Auswirkungen
    Ein Einkauf kann zu einer spürbaren Steuerreduktion führen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Steuerberater beraten. 
  • Grenzgänger & Neu-Zuzüger
    – Falls Sie als Grenzgänger arbeiten, muss individuell geprüft werden, ob ein Einkauf steuerlich vorteilhaft für Sie ist, da sich die Regelungen je nach Wohnsitzland unterscheiden. 
    – Falls Sie frisch aus dem Ausland in die Schweiz gezogen sind, dürfen Sie sich in den ersten fünf Jahren unabhängig von der ausgewiesenen Vorsorgelücke maximal 20 % des versicherten Einkommens einkaufen. 

Haben Sie Fragen?

Unser Team der Pensionskasse Rheinmetall steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

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