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Tod & Begünstigung

Was passiert mit meinem Altersguthaben im Todesfall? 

Der Tod eines Versicherten vor seiner Pensionierung hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Auswirkungen auf die Hinterbliebenen. Die Pensionskasse Rheinmetall schützt Ihre Angehörigen, indem sie Hinterlassenenleistungen erbringt. Hier erfahren Sie, welche Leistungen vorgesehen sind und was Sie bereits zu Lebzeiten beachten sollten. 

Die Pensionskasse sieht Hinterlassenenleistungen vor: 

Alle Mitarbeitenden der Rheinmetall Air Defence AG, RWM Schweiz AG, Pensionskasse Rheinmetall, Terreni alla Maggia SA, Swiss Composites & Powertrain GmbH sowie Rheinmetall Technical Publications Schweiz AG, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und deren Jahreslohn den BVG-Mindestbetrag übersteigt, sind automatisch bei der Pensionskasse Rheinmetall versichert.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Die Pensionskasse sieht folgende Hinterlassenenleistungen vor: 

1. Ehegatten- oder eingetragene Partner-Rente 

Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner hat Anspruch auf eine lebenslange Ehegattenrente, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: 

  • Er oder sie war zum Zeitpunkt des Todes mindestens 45 Jahre alt und die Ehe oder eingetragene Partnerschaft dauerte mindestens 5 Jahre. 
  • Er oder sie muss für mindestens ein gemeinsames Kind sorgen. 

Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird eine Abfindung in der Höhe von drei Jahresrenten ausbezahlt. 

2. Waisenrente 

Kinder des Verstorbenen erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Altersjahr oder bis zum Abschluss der Ausbildung (maximal bis zum 25. Altersjahr). 

3. Lebenspartner- oder Konkubinatspartner-Leistungen

Falls Sie mit Ihrem Partner in einer festen, eheähnlichen Lebensgemeinschaft ohne Heirat leben, können Leistungen unter bestimmten Bedingungen vorgesehen sein. Dies hängt von den Bestimmungen des Vorsorgereglements ab. 

Wichtig: Melden Sie Ihren Partner frühzeitig als Begünstigten bei der Pensionskasse Rheinmetall mittels Formular an, auch wenn die mindestens 5 Jahre Lebensgemeinschaft noch nicht vollständig erreicht sind.

4. Todesfallkapital 

Falls keine Rentenleistungen an Ehepartner oder Kinder fällig werden, kann ein einmaliges Todesfallkapital an die berechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt werden. Die genaue Reihenfolge der Begünstigten ist gesetzlich geregelt. 

Was müssen Sie tun? 

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall bestmöglich abgesichert sind, sollten Sie folgende Punkte beachten: 

  1. Prüfen Sie Ihren Vorsorgeausweis und das aktuell gültige Vorsorgereglement. Die genauen Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen können je nach Pensionskasse variieren. 
  2. Begünstigte melden: Falls Sie in einer festen Lebensgemeinschaft leben, sollten Sie Ihren Lebenspartner frühzeitig bei der Pensionskasse anmelden. 
  3. Hinterlassenenleistungen in Ihre Finanzplanung einbeziehen: Überlegen Sie, ob die vorgesehenen Leistungen für Ihre Angehörigen ausreichen und ob zusätzliche Absicherungen sinnvoll sind. 
  4. Dokumente aktuell halten: Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Vorsorgeverhältnisse und bewahren Sie wichtige Dokumente an einem leicht zugänglichen Ort auf. 

Was ist im Todesfall zu tun? 

Wenn ein Versicherter verstirbt, sollten die Hinterbliebenen schnellstmöglich die Pensionskasse bitte kontaktieren, damit auch rasch allfällige Leistungen ausgerichtet werden können. Für die Bearbeitung eines Leistungsanspruchs sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich: 

  • Todesfallmeldung (z. B. durch den Arbeitgeber oder Angehörige) 
  • Kopie der amtlichen Todesurkunde 
  • Familienbüchlein oder Zivilstandsnachweis 
  • Nachweis über die Begünstigten (Ehepartner, Kinder, Lebenspartner) 
  • Bankverbindung für die Auszahlung von Leistungen 

Die Pensionskasse Rheinmetall steht Ihnen in dieser schwierigen Zeit beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Abwicklung der Ansprüche. 

Haben Sie Fragen?

Sind Sie neu in der Schweiz und mit dem System der beruflichen Vorsorge noch nicht vertraut? Unter Vorsorgewissen finden Sie umfassende Informationen zur Funktion und Bedeutung der Pensionskasse.

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