Liebe Versicherte, liebe interessierte Leserinnen und Leser,
Das Jahr 2025 verläuft an den Finanzmärkten bisher erfreulich trotz einigen turbulenten Ereignissen, die in der Presse nachzulesen waren. Per Ende Oktober 2025 weist die Pensionskasse Rheinmetall eine geschätzte Gesamtperformance von 4.1% aus. Damit liegt der geschätzte Deckungsgrad neu bei ca. 124.2%. Die Zielgrösse der notwendigen Wertschwankungsreserve liegt bei einem Deckungsgrad von 114.70%. Dies verdeutlicht die erfreuliche finanzielle Situation der Pensionskasse Rheinmetall, die sehr gut ausschaut.
Der Stiftungsrat hat am 28. November 2025 beschlossen, den Jahresendzinssatz aufgrund der sehr guten finanziellen Lage erneut überdurchschnittlich festzulegen: Die Sparguthaben werden für das Jahr 2025 mit 15% verzinst.
Dieser Zinssatz gilt für:
- alle Sparguthaben, die am 1. Januar 2025 bestanden,
- alle im Jahr 2025 eingegangenen Freizügigkeitsleistungen und freiwilligen Einlagen der per 31. Dezember 2025 versicherten Personen.
Unterjährige Einzahlungen werden ab dem effektiven Zahlungseingang verzinst (frühestens ab Versicherungsbeginn).
Für unterjährige Austritte und Pensionierungen gilt ein Mutationszinssatz von 2%.
Der technische Zinssatz bleibt für den Abschluss 2025 unverändert bei 1% und gewährleistet weiterhin eine marktnahe und angemessene Bewertung unserer Verpflichtungen.
Zusätzliche Monatsrente und Weihnachtszulage für Rentenbezüger
Auch die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger dürfen sich freuen:
Der Stiftungsrat hat beschlossen, für das Jahr 2025 einmalig eine zusätzliche Monatsrente auszurichten. Die Auszahlung erfolgt am 23. Dezember 2025.
Zusätzlich wird – wie bereits im Vorjahr – eine Weihnachtszulage ausgerichtet, sofern die Jahresrente der Pensionskasse Rheinmetall folgende Grenzen nicht überschreitet:
| Rentenart | Jahresrente < | Zulage |
| Alters- und Invalidenrenten | CHF 18’000 (mtl. 1’500) | CHF 750 |
| Ehepartnerrenten | CHF 10’800 (mtl. 900) | CHF 500 |
| Kinderrenten | CHF 3’600 (mtl. 300) | CHF 250 |
Die Zulage wird gekürzt, wenn sie die monatliche Rente übersteigt oder wenn bei der Pensionierung Teilkapitalbezüge vorgenommen wurden. Ausbezahlt wird sie am 18. Dezember 2025.
Unser Grundsatz: Mittel zurück an die Versicherten
Der Stiftungsrat hält weiterhin konsequent am Prinzip fest, dass freie Mittel – sofern dies die finanzielle Stabilität der Pensionskasse Rheinmetall zulässt – substantiell und direkt den Versicherten zugutekommen. Sowohl aktive Versicherte als auch Rentenbezüger profitieren damit von der positiven finanziellen Entwicklung.
Wir wünschen Ihnen nun frohe, erholsame Weihnachtstage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. Für 2026 wünschen wir Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute.
Freundliche Grüsse
Ihre Pensionskasse Rheinmetall