Die Berufliche Vorsorge
Was Sie darüber wissen sollten.
Was ist die berufliche Vorsorge (2. Säule)?
Die berufliche Vorsorge – auch Pensionskasse oder 2. Säule genannt – ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Drei-Säulen-Systems der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Ziel der 2. Säule ist es, gemeinsam mit der 1. Säule (AHV/IV) den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall für die Hinterbliebenen angemessen zu sichern.
Wer ist versichert?
Alle Arbeitnehmenden, die:
- mindestens CHF 22’050 pro Jahr verdienen (Stand 2025)
- und bereits durch die AHV versichert sind, werden automatisch durch ihren Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert
Was deckt die Pensionskasse ab?
Die berufliche Vorsorge schützt Sie in folgenden Situationen:
Altersrente
Wenn Sie das ordentliche Pensionsalter erreichen, erhalten Sie eine monatliche Rente oder können sich das Kapital ganz oder teilweise auszahlen lassen.
Invalidenrente
Bei einer längerfristigen Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall erhalten Sie eine Invalidenrente.
Hinterlassenenleistungen
Im Todesfall sind Ehepartner, eingetragene Partner oder Kinder durch eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente abgesichert.
Von was hängt meine individuelle Leistungen ab?
Ihre Leistungen seitens der Pensionskasse Rheinmetall hängen ab von:
– Ihrem Lohn
– Ihrem Alter
– Ihren Beitragsjahren
– Den Bestimmungen des Vorsorgereglements
Einige Pensionskassen, wie die Pensionskasse Rheinmetall, bieten auch überobligatorische Leistungen, also Leistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgehen an.
Wie wird die berufliche Vorsorge finanziert?
Die Beiträge an die Pensionskasse werden hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Je nach Alter steigt der Beitragssatz. Diese Beiträge werden auf einem individuellen Vorsorgekonto angespart (sogenanntes Altersguthaben) und jährlich verzinst.
Transparenz und Mitbestimmung
Jede versicherte Person erhält jährlich einen Versicherungsausweis, der die wichtigsten Informationen zu Altersguthaben, Risikoleistungen und voraussichtlichen Renten enthält. Zudem sind Arbeitnehmer im Stiftungsrat der Pensionskasse mitvertreten.
Haben Sie Fragen?
Unser Team der Pensionskasse Rheinmetall steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.