Der Stiftungsrat hat an der Sitzung vom 2. Dezember 2024 beschlossen, den Jahresendzinssatz für das Jahr 2024 aufgrund der guten finanziellen Lage der Pensionskasse Rheinmetall, auf 20% festzulegen. Dies bedeutet auch im Vergleich zu anderen Pensionskassen eine hervorragende Verzinsung. Dieser Zinssatz gilt für die am 1. Januar 2024 vorhandenen Sparguthaben und die im 2024 eingegangen Freizügigkeitsguthaben und freiwilligen Einlagen der am 31. Dezember 2024 versicherten Personen. Die Verzinsung bei unterjährigen Einzahlungen erfolgt ab Valuta Eingang bei der Pensionskasse Rheinmetall, frühestens ab Versicherungsbeginn.
Der Mutationszinssatz für die Verzinsung der unterjährigen Austritte und Pensionierungen für das Jahr 2025 beträgt 2%.
Der technische Zinssatz bleibt für den Abschluss 2024 unverändert bei 1%. Damit sind die Verpflichtungen resp. Rückstellungen mit Blick auf die Struktur der Pensionskasse Rheinmetall angemessen berechnet.
Der Stiftungsrat folgt mit den Zusatzrenten und der Mehrverzinsung für das 2024 wiederum dem Grundsatz, dass bei Vorliegen von freien Mitteln substanzielle Zusatzausschüttungen an die Versicherten gutgeschrieben werden sollen.
